Allgemeine Geschäftsbedingungen Meer Fasten - Kirsten Müller


§ 1 Anmeldung, Vertrag, Widerrufsrecht
Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Kursleiterin den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Gemäß §312b, §312d, §355 BGB haben Sie bis 14 Tage nach Anmeldung die Möglichkeit, Ihre Anmeldung zu widerrufen. 

§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro fällig. Die Restzahlung ist entsprechend der Angaben der Buchungsbestätigung entweder spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung bzw. vor Ort am Anreisetag zu leisten.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Kursleitung. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben:
bis 40 Tage vor Ankunft - Anzahlung
39 - 10 Tage vor Ankunft - 80 % des Reisegesamtpreises
ab 9 Tage und bei Nichterscheinen - 90 % des Reisegesamtpreises
Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisegesamtpreises fällig.
Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an die Kursleitung erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

§ 4 Rücktritt durch die Kursleitung
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme
Das Angebot ist ein so genanntes "Fasten für Gesunde". Interessenten, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen (z.B. Blutdruckmedikamente, Diabeteskranke) oder die unter einer End-Darmentzündung leiden (z.B. Morbus Crohn, akuten Hämorrhoiden), dürfen an diesem Angebot nicht teilnehmen. Sie können jedoch unter ärztlicher Aufsicht in einer Fastenklinik fasten. Adressen hierzu finden Sie bei der Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung.
Weitere Indikationen sind vom „Fasten für Gesunde“ ebenfalls ausgeschlossen: schwangere und stillende Frauen, Interessenten mit Magenschleimhautentzündung, mit krankhaften Essverhaltensstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht), mit Gicht und Rheuma unter ständiger Medikamenteneinnahme, mit Herzerkrankungen, regelmäßige Einnahme von Blutverdünnungsmedikamenten (z.B. Marcumar), mit Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie), mit Suchterkrankung (z.B. Alkohol, Drogen), nach frischen Operationen (mind. 8 Monate Zeitabstand), mit Krebserkrankung, Dialysepatienten, Interessenten mit sehr starkem Übergewicht, regelmäßige Einnahme von Entwässerungs- und Abführmitteln, mit Schilddrüsenüberfunktion unter ständiger Medikamenteneinnahme (z.B. Hewethyreon, Thyreo), mit psychischen Erkrankungen unter medikamentöser Behandlung (z.B. Depression, Schizophrenie), mit geistiger Behinderung, mit mangelnder körperlicher Fitness (z.B. Nutzung von Gehhilfen / Rollatoren). Auch hier könnte ggf. das Fasten unter ärztlicher Aufsicht in einer Klinik durchgeführt werden.

Es gibt die Möglichkeit, vor Ort mit einem fasten-erfahrenen Arzt die individuelle Lage zu besprechen und ggf. mit ärztlichem Attest an dem Angebot teilzunehmen.


§ 6 Körperliche Anforderungen
Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.

Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.

§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Kursleitung haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel/Pension/ Ferienwohnung ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Die Kursleitung haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kursleitung gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber der Kursleitung wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung in Höhe von 3 Mio. €.
Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Versicherung
Die Kursleitung empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

 

§ 9 Anerkennung durch Krankenkassen
Die Teilnahme an einer Fastenwoche wird i.d.R. als Präventionskurs nach §20 SGB V aus den Handlungsfeldern Bewegung, gesunde Ernährung, Vermeidung von Übergewicht innerhalb der Bonuspunkte-Programme von Krankenkassen anerkannt.


§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Meer Fasten von Kirsten Müller.

 

Stand: August 2009