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§ 1 Anmeldung, Vertrag, Widerrufsrecht
Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen und ist verbindlich.
Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Kursleiterin den Vertragsabschluss an. Der
Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per Email vorgenommene
Buchungsbestätigung zustande. Gemäß §312b, §312d, §355 BGB haben Sie bis 14 Tage nach Anmeldung die Möglichkeit, Ihre Anmeldung zu widerrufen.
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich
aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der
schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des
Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der
Buchungsbestätigung.
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro fällig. Die
Restzahlung ist entsprechend der Angaben der Buchungsbestätigung entweder
spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung bzw. vor Ort am Anreisetag zu
leisten.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene
Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung
der Leistung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Entscheidend ist der Zugang
der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Kursleitung. Als Ersatz für
bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch
erhoben:
bis 40 Tage vor Ankunft - Anzahlung
39 - 10 Tage vor Ankunft - 80 % des Reisegesamtpreises
ab 9 Tage und bei Nichterscheinen - 90 % des Reisegesamtpreises
Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisegesamtpreises
fällig.
Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gestellt
werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine
schriftliche Information an die Kursleitung erforderlich.
Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen
werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an
die Veranstaltung nicht gerecht wird.
§ 4 Rücktritt durch die
Kursleitung
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so
wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist
kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung
eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis
zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere
Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet
einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und
sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
Es gibt die Möglichkeit, vor Ort mit einem fasten-erfahrenen Arzt die individuelle Lage zu besprechen und ggf. mit ärztlichem Attest an dem Angebot teilzunehmen.
§ 6 Körperliche Anforderungen
Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen
Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt
das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des
Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen
Anspruch.
Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B.
Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an
derselben teilnimmt.
§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Kursleitung haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen
entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten
Hotel/Pension/ Ferienwohnung ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister
entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind
gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Die Kursleitung haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kursleitung
gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber der Kursleitung wegen unerlaubter Handlung sind
bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens
begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der
Haftpflichtversicherung der Kursleitung in Höhe von 3 Mio. €.
Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung
geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen
ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem
Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen
hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Versicherung
Die Kursleitung empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da
diese nicht im Preis enthalten ist.
§ 9 Anerkennung durch Krankenkassen
Die Teilnahme an einer Fastenwoche wird i.d.R. als Präventionskurs nach
§20 SGB V aus den Handlungsfeldern Bewegung, gesunde Ernährung, Vermeidung von
Übergewicht innerhalb der Bonuspunkte-Programme von Krankenkassen anerkannt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz
der Firma Meer Fasten von Kirsten Müller.
Stand: August 2009