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Fastenkurse inkl. Präventionskurse nach §20 SGB V aus dem Handlungsfeld Entspannung
Einige der angebotenen Fastenkuse beinhalten einen Präventionskurs in "Autogenem Training" oder "Muskelentspannung nach Jacobson (PMR)". Diese Präventionskurse werden von der Krankenkasse bezuschusst. Bitte informieren Sie sich vorab, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse den Kurs bezuschusst. Sie erhalten am Ende der Woche eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können, um den Zuschuß zu erhalten.
Vergünstigungen für Mitglieder der AOK Niedersachsen
Als Kooperationspartner der AOK Niedersachsen erhalten Sie bei Buchung einer Fasten-Urlaubswoche 10% Rabatt auf das Honorar. Bitte geben Sie hierzu bei der Anmeldung Ihre Versichertennummer im Bemerkungsfeld an und legen Sie bei Kursbeginn Ihre Versichertenkarte zur Bestätigung vor. Gleichzeitig sammeln Sie Punkte für das Bonuspunkteprogramm AOK-Doppelplus. Weitere Informationen der AOK finden Sie hier.
Anerkennung bei anderen Krankenkassen
Nehmen Sie am Bonuspunkte-Programm Ihrer Krankenkasse teil? Dann können Sie mit einer Fastenwoche Punkte sammeln!
Die Teilnahme an einer Fastenwoche wird i.d.R. innerhalb der Bonuspunkte-Programme von Krankenkassen als Präventionskurs nach §20 SGB V aus den Handlungsfeldern Entspannung, Bewegung, gesunde Ernährung, Vermeidung von Übergewicht anerkannt. Am Ende des Jahres können Sie Ihren Bonus-Pass bei Ihrer Krankenkasse einreichen und dürfen sich - je nach erreichter Punktzahl – eine Prämie aussuchen.
Bis zum 22.09.2009 gab es auch zusätzliche finanzielle Vergünstigungen für BKK-Mitglieder. Diese wurden vom Bundesversicherungsamt aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten untersagt. Details können Sie hier nachlesen.