Nach wie vor ist die Ernährungssituation der Bevölkerung –trotz und gerade wegen des Überangebotes „fertiger Nahrungsmittel“ – als unbefriedigend einzustufen. Dabei kommt der Ernährung eine zentrale Rolle zu, sowohl bei der Entstehung bestimmter Zivilisationserkrankungen als auch für die Erhaltung der Gesundheit. Unsere Körper werden durch industriell verarbeitete Nahrungsmittel schlecht bis gar nicht mit biologischen Wirkstoffen, sogenannten Vitalstoffen, versorgt. Die Bevorzugung energiereicher Nahrungsmittel und Getränke (Fabrikzucker und Produkte aus Auszugsmehl) führt zu Stressreaktionen des Körpers, da der Blutzuckerspiegel starken Schwankungen ausgesetzt wird, denen der Körper entgegenwirken muss.
Das Ziel ist, Ihre Mitarbeiter für die Bedeutung des Verzehrs von naturbelassenen Lebensmitteln für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu sensibilisieren.
Überblick zum Inhalt:
• Auswirkungen von Fast-Food, schnellem Essen, Zuviel-Essen
• Stoffwechselentgleisungen durch Überfluss an „Mangelkost“
• Folgen langfristiger schädlicher Ernährung auf die Berufs-/Arbeitsfähigkeit
• Zunehmende Erschöpfung durch minderwertige Nahrungsmittel
• Welche Essgewohnheiten beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit?
• Alltagsbezogene, praktische Umsetzungsvorschläge für eine vitalstoffreiche, wertvolle Ernährung
• Auf Wunsch: kleiner Snack/Kostproben
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb.
Wichtige Hinweise zu den Kosten:
a) Der Arbeitgeber kann steuerfrei 600 EUR/Jahr/Mitarbeiter ansetzen: „Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.“
Link zum Gesundheitsministerium
Umsetzungshilfe
b) Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch jene Krankenkasse kontaktieren, bei der viele seiner Arbeitnehmer versichert sind, und dort um Unterstützung im Bereich Schulungen zur Firmengesundheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement anzufragen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebe darin zu unterstützen:
Siehe den Abschnitt: „Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGBV – Kapitel 6“
Erklärung am Beispiel der IKK classic