Führung und Gesundheit bilden eine wichtige Einheit. Denn: Führungskräfte haben direkten Einfluss auf die Gesundheit und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiter.
Welchen Beitrag können Führungskräfte leisten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu stärken? Welchen Einfluss hat authentische Selbstfürsorge der Führungskraft auf die Mitarbeiter? Welche Reaktionen seitens betroffener Mitarbeiter sind in persönlichen Krisen zu erwarten und welcher Führungs-Umgang damit ist folglich angemessen? Wie erkennen Führungskräfte eine gesundheitsbedrohliche Entwicklung von Mitarbeitern? Wie können sie Wertschätzung zeigen, ohne sich anzubiedern?
Ziel des Workshops ist eine Erweiterung des Handlungswissens der Führungskräfte in Bezug auf wertschätzende Mitarbeiterführung.
Wesentlich dabei ist die Frage nach den individuellen Ressourcen und Kraftquellen; dies ist hilfreicher als die nicht oder nur schwer veränderbaren Rahmenbedingungen defizitorientiert zu betrachten.
Überblick zum Inhalt:
• Wie entsteht Gesundheit? – Ein Gesundheitsmodell
• Der Zusammenhang von Führung und Gesundheit
• Die besondere Rolle der Führungskraft
• Grundpfeiler gesunder Führung – was bedeutet Wertschätzung?
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb.
Wichtige Hinweise zu den Kosten:
a) Der Arbeitgeber kann steuerfrei 600 EUR/Jahr/Mitarbeiter ansetzen: „Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.“
Link zum Gesundheitsministerium
Umsetzungshilfe
b) Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch jene Krankenkasse kontaktieren, bei der viele seiner Arbeitnehmer versichert sind, und dort um Unterstützung im Bereich Schulungen zur Firmengesundheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement anzufragen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebe darin zu unterstützen:
Siehe den Abschnitt: „Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGBV – Kapitel 6“
Erklärung am Beispiel der IKK classic