Aufrichtung fördern: kraftvoll, mobil, tragend.

Verspannungen, ein Ziehen im Rücken, Unwohlsein und Konzentrationsprobleme. Schwere körperliche oder einseitige Arbeit, aber auch zu wenig Bewegung im Alltag kann zu Problemen im Muskel- und Skelettbereich führen. Kennen auch Sie diese Phänomene? Dann gehören Sie zu den 85 % der Deutschen, die unter Rückenschmerzen leiden. Dabei sind die Ursachen von Rückenschmerzen komplex und häufig vielschichtig. Einseitige Belastungen, eine zu schwach ausgebildete Muskulatur, muskuläre Dysbalancen, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Druck ohne Durchlass und Verklebung des netzartigen Bindegewebes/Faszien sind die häufigsten Gründe für das Kreuz mit dem Kreuz.

Das Ziel ist, Ihre Mitarbeiter für das Thema Rückenbeschwerden und deren Hauptursachen zu sensibilisieren und gemeinsam Übungen für den Arbeitsalltag zu erarbeiten, die Ihre Muskulatur stärken aber auch entspannen.

Überblick zum Inhalt:

• Aufbau und Besonderheiten der Wirbelsäule
• Typische Schmerzbilder
• Rückenschmerzen (auch) als Stressreaktion
• Tipps zum Sitzen, Stehen, Gehen sowie Heben und Tragen
• Kräftigungs- / Dehnungsübungen für den (beruflichen) Alltag
• Spannkraft anstatt (Ver-)Spannung
• Stabilisierung der Körperstatik durch Flexibilität und Elastizität

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb.

Wichtige Hinweise zu den Kosten:

a) Der Arbeitgeber kann steuerfrei 600 EUR/Jahr/Mitarbeiter ansetzen: „Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.“
Link zum Gesundheitsministerium
Umsetzungshilfe

b) Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch jene Krankenkasse kontaktieren, bei der viele seiner Arbeitnehmer versichert sind, und dort um Unterstützung im Bereich Schulungen zur Firmengesundheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement anzufragen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebe darin zu unterstützen:
Siehe den Abschnitt: „Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGBV – Kapitel 6“
Erklärung am Beispiel der IKK classic