Bildungsurlaub: Präventives Fasten oder Basenfasten für Gesunde in Alltag und Beruf


In folgenden Bundesländern sind die Fastenkurse und Basischen Wochen als (neben-)berufliche Weiterbildung/Ausbildung im Rahmen von Bildungsurlaub/-freistellung anerkannt:
Niedersachsen (gem. AZ: 1213/103592 bis 31.12.2025)
Sachsen-Anhalt (gem. AZ: 207-53502-2023-97 bis 5.5.2023; 2024 in Bearbeitung)
Rheinland-Pfalz (gem. AZ: 8213/1270/23 bis 12.03.2025)
Thüringen (gem. AZ: 27-0342-4307 unbefristet)
Hinweise zu Saarland (§6 Abs.2 SBFG) und Hessen (§11 Abs. 4 HBUG) weiter unten.
(Keine Anerkennung möglich in NRW, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen.)


Schritt für Schritt zum gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub

Schritt 1: Sie schauen nach einem passenden Kurstermin: entweder eine Fastenwoche am Deister, Hitzacker oder am Dümmer See oder eine Basische Vital Aktiv Woche in Steinhude oder Einbecker Sonnenberg. Terminliste

Schritt 2: Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber für den gewünschten Kurstermin regulären Urlaub und lassen sich diesen bestätigen.

Schritt 3: Sie melden sich verbindlich zum gewünschten Kurs an und erhalten die Buchungsbestätigung.
Ihre Teilnahme ist sichergestellt, sobald Ihre Anzahlung (innerhalb von 7 Tagen) eingegangen ist.
Wichtig: Ihre Anmeldung ist verbindlich und ist unabhängig von der Bewilligung des Arbeitgebers auf Bildungsurlaub/-freistellung.

Schritt 4: Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie die Bildungsurlaubsunterlagen für den Arbeitgeber, um den regulären Urlaub in Bildungsurlaub umschreiben zu lassen. Eine Ablehnung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen ist unwahrscheinlich, da mit Ihrer Abwesenheit bereits geplant wurde, als der reguläre Urlaubsantrag unterschrieben wurde.
Übrigens: in den meisten Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz gilt: Haben Sie im letzten Jahr keinen Bildungsurlaub beansprucht, können Sie diesen im laufenden Jahr noch nutzen. So hätten Sie 2x5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Anspruch aus dem Vorjahr.


Allgemeine Hinweise:
Beschäftigte dürfen frei aus anerkannten Bildungsurlaubsangeboten wählen. Der Inhalt eines Seminars muss weder etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, noch darf der Arbeitgeber die Zustimmung zu einem Seminar vom Inhalt abhängig machen. Die Ablehnung von Bildungsurlaub ist nur möglich, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.

Jeder Beschäftige kann sich in Themen weiterbilden lassen, die er eventuell ehrenamtlich oder nebenberuflich später nutzen möchte (z.B. Lehrgang für Sportverein oder hier: Praxisseminar Fasten/Basische Woche). Ob der Teilnehmer nach einer nebenberuflichen Weiterbildung tatsächlich in dem Bereich tätig wird, hat nichts damit zu tun und ist davon unabhängig, an einer Weiterbildung zu diesem Thema im Rahmen von Bildungsurlaub teilzunehmen zu dürfen. Die Ablehnung von Bildungsurlaub ist nur möglich, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. Keine inhaltlichen.

Hinweis für Interessierte aus Hessen:
Nach dem HBUG gilt eine Veranstaltung in Hessen als anerkannt, wenn diese von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt ist (§11 Abs. 4 HBUG).
Hiermit wird bestätigt, dass die Veranstaltung die nach dem HBUG geforderten Grundvoraussetzungen erfüllt
(§1 Abs.2 bis 5, §12 HBUG).

Hinweis für Interessierte aus dem Saarland:
Gemäß § 6 Abs.2 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) gilt eine Veranstaltung als anerkannt, wenn diese von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt ist. Hiermit wird bestätigt, dass die Veranstaltung die geforderten Grundvoraussetzungen erfüllt.

 

Viele weitere Infos zu Bildungsurlaub/-freistellung finden Sie hier.